Verständnis der Reisekostenabrechnungen von Perk

Abhängig von der Art Ihrer Buchung und der Perk-Einheit, bei der Sie registriert sind, erhalten Sie bei der Zahlung möglicherweise unterschiedliche Rechnungsdokumente.

Perk hat drei verschiedene Entitäten:

  • Perk Platform SLU – Für Kunden, die in der Europäischen Union (EU) registriert sind.
  • Perk USA Inc. – Für Kunden, die in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) registriert sind.
  • Perk UK Ltd. – Für Kunden, die im Vereinigten Königreich (UK) registriert sind.

Hinweis: Für Reisen, bei denen Sie den Verkäufer direkt bezahlen gibt es eigene Dokumente mit der Bezeichnung Transaktionszusammenfassungen (TS-01) .

Perk Platform SLU

Kunden, die in der EU registriert sind, erhalten möglicherweise die folgenden Rechnungsdokumente:

Rechnungen für Vergünstigungen (INV-01)

Dies ist die Rechnung für die Gebühren und Reiseprodukte von Perk, die direkt an Sie verkauft werden.

Dies sind Originalrechnungen und können zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer verwendet werden, wenn:

  • Der Mehrwertsteuerbetrag wird auf der Rechnung ausgewiesen.
  • Es gilt das Reverse-Charge-Verfahren (USt-IdNr. G-VAT-R). Sie müssen die USt-IdNr. in Ihrem Land selbst abrechnen und die USt-IdNr. in der Regel in derselben Steuererklärung abziehen.

Perk erfasst auch Umsatzsteuertransaktionen, bei denen keine Umsatzsteuer anfällt. Diese werden mit dem STAR-Code neben der Transaktion angezeigt. Für deutsche Unternehmen werden sie als TOMS angezeigt. Für spanische Kunden wenden wir das Margensystem nicht an.

 

Rechnung im Auftrag eines Anbieters (INV-02)

Dies ist eine Originalrechnung, die von Perk erstellt, aber im Namen und Auftrag des Unternehmens ausgestellt wurde, bei dem die Reiseleistung gebucht wurde. Zum Beispiel Lufthansa, ÖBB oder Deutsche Bahn.

 

Abrechnungsauszug (INV-03)

Hierbei handelt es sich um eine offizielle Aufzeichnung der Zahlungsaufforderung von Perk, jedoch nicht um eine Originalrechnung, da wir nicht der Leistungserbringer sind.

Abrechnungsbelege sind zulässige Buchungsbelege, jedoch keine Rechnungen, die zur Erstattung der Mehrwertsteuer verwendet werden können.

Perk verwendet diese Aussagen für Reiseprodukte, die wir nicht direkt an Sie verkaufen, sondern bei denen wir als Vermittler fungieren und Buchungen erleichtern.

Wenn Sie für Hotelbuchungen eine Originalrechnung benötigen, müssen Sie sich direkt an das Hotel wenden oder dem Rechnungseinzugsdienst von Perk beitreten.

Perk USA Inc.

Kunden mit einem Wohnsitz in den USA erhalten die Rechnung (INV-04) .

Perk stellt für weltweite Reiseleistungen direkt eine Rechnung mit Bruttobetrag aus.

Diese Rechnung enthält Einzelheiten zu den weltweiten Ausgaben des Kunden, jedoch keine Steueraufschlüsselung.

Perk UK Ltd.

Kunden, die im Vereinigten Königreich registriert sind, erhalten die Rechnungs-/Zahlungsanforderung (INV-05) .

Die Verwendung dieses Rechnungsdokuments hängt vom Ort Ihrer Buchung ab.

Bei Buchungen in Großbritannien ist es möglich, dieses Dokument anstelle der ursprünglichen Hotelrechnung zur Geltendmachung der britischen Mehrwertsteuer zu verwenden, sofern die Mehrwertsteueraufschlüsselung beigefügt ist. Dies entspricht den Billback-Regeln des HMRC.

Flug- und Zugbuchungen mit Abflug und Ankunft im Vereinigten Königreich unterliegen einer Mehrwertsteuerbefreiung.

Bei Aufenthalten außerhalb Großbritanniens kann diese Rechnung nicht zur Erstattung der Mehrwertsteuer verwendet werden. Um die Mehrwertsteuer zurückzufordern, müssen Sie sich direkt an das Hotel wenden, um die entsprechende Rechnung zu erhalten.

Transaktionszusammenfassung (TS-01)

Bei manchen Fahrten zahlen Sie im Voraus direkt an den Anbieter und nicht über Perk. Das bedeutet, dass Sie keine reguläre Rechnung erhalten.

Für alle Reisen, bei denen Sie den Verkäufer direkt bezahlen, wird ein Dokument mit Transaktionszusammenfassung (TS-01) erstellt. Das TS-01 enthält Einzelheiten zu den Gebühren, die Sie dem Reiseanbieter zahlen.

Es handelt sich nicht um eine offizielle Rechnung, da Sie für diese Art von Buchungen kein Perk bezahlen. Um eine steuerkonforme Rechnung anzufordern, müssen Sie sich direkt an den Reiseanbieter wenden.

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