Perk kann die Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer auf zwei Arten verwalten:
- Intern verwendet es seine eigene Steuersatzstruktur.
- Über einen Mehrwertsteuer-Rückerstattungsanbieter
Verwaltung der Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer intern
Wenn Ihre Organisation ausländische Mehrwertsteuer manuell oder über interne Prozesse zurückfordert, können Sie alle relevanten ausländischen Mehrwertsteuersätze in Perk anlegen. Dadurch kann die KI von Perk die ausländischen Mehrwertsteuerbeträge auf Ausgaben automatisch den entsprechenden erstattungsfähigen Steuersätzen zuordnen und so den internen Einreichungsprozess erleichtern.
Hinweis: Bei spezifischen Fragen zur Erstattungsfähigkeit, zum Status von Rückerstattungen oder zur buchhalterischen Behandlung der zurückgeforderten Mehrwertsteuer wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Mehrwertsteuer-Rückerstattungsdienstleister.
Verwendung eines Mehrwertsteuer-Rückerstattungsdienstleister
Wenn Ihre Organisation mit einem Mehrwertsteuer-Rückerstattungsdienstleister zusammenarbeitet, ist es nicht erforderlich, ausländische Mehrwertsteuersätze in Perk anzulegen.
Perk bietet eine Reihe von Integrationspartnern für die Mehrwertsteuer-Rückforderung an, die es Organisationen ermöglichen, den Prozess der Identifizierung und Rückforderung von Mehrwertsteuer auf erstattungsfähige Ausgaben zu optimieren, indem relevante Finanzdaten automatisch zwischen den beiden Systemen synchronisiert werden.
In diesen Fällen richtet Perk eine sichere SFTP-Verbindung zu Ihrem Mehrwertsteuer-Dienstleister ein. Alle relevanten Ausgabendaten und Belege werden sicher übertragen. Der Dienstleister nutzt seine eigene, länderspezifische Expertise, um erstattungsfähige Mehrwertsteuerbeträge zu identifizieren.
Da der Rückerstattungsprozess vollständig vom Dienstleister verwaltet wird, ist es in diesem Szenario nicht erforderlich, ausländische Mehrwertsteuersätze in Perk zu konfigurieren.
Anpassungen bei Mehrwertsteuer-Rückforderungen und ERP-Integration
Während Perk die Spesenverarbeitung erleichtert und mehrwertsteuerrelevante Daten vorbereitet, liegen alle Anpassungen, die sich aus Mehrwertsteuer-Rückforderungen ergeben – d. h. Buchungssätze oder Korrekturen in Ihrem Finanzsystem – außerhalb des Verantwortungsbereichs von Perk.
Wenn Ihr Rückerstattungsdienstleister Ihnen einen Rückforderungsbericht oder eine Gutschrift sendet:
- Möglicherweise müssen Sie manuelle Buchungssätze in Ihrem ERP-System vornehmen (z. B. die vorherigen Mehrwertsteuerkosten stornieren oder Erstattungserlöse verbuchen).
- Diese Anpassungen sollten gemäß Ihren internen Finanzrichtlinien erfolgen oder mit Ihrem Buchhaltungsteam abgestimmt werden.
Vorsicht: Perk führt keine buchhalterischen Abstimmungen oder Erfassung von Mehrwertsteuererlösen durch. Die Plattform verarbeitet ausschließlich Ausgaben und exportiert die relevanten Daten an Ihr jeweiliges Finanzsystem.