Im Jahr 2024 führte die Europäische Union (EU) ein neues IT-System ein, das Einreise-/Ausreisesystem (EES). Nicht-EU-Bürger müssen sich möglicherweise beim EES registrieren, bevor sie in die EU reisen.
Im letzten Quartal 2026 wird ein Programm zur Befreiung von der Visumpflicht für Nicht-EU-Bürger eingeführt, die ohne Visum in den Schengen-Raum reisen. Es wird den Namen Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) tragen.
Einreise-/Ausreisesystem (EES)
Alle Nicht-EU-Bürger:innen, die ein Visum benötigen oder für Kurzaufenthalte in europäischen Ländern (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) visumfrei sind, müssen sich beim EES registrieren.
Das EES wird die folgenden Daten erfassen:
- Daten des Reisedokuments.
- Ein- und Ausreisedaten.
- Biometrische Daten.
- Gesichtsbilder.
- Fingerabdrücke für Personen, die von der Visumpflicht befreit sind.
Gemäß DSGVO werden die Daten fünf Jahre lang gespeichert oder bis sie für ihren vorgesehenen Zweck nicht mehr erforderlich sind.
Das EES wird das Grenzmanagement und die Sicherheit verbessern, indem es Wartezeiten verkürzt, Identitätsbetrug bekämpft und Personen identifiziert, die sich im Ausland aufhalten.
Weitere Informationen zum EES finden Sie auf der EES-Webseite der Europäischen Union .
Europäisches Informations- und Reisegenehmigungssystem (ETIAS)
Nicht-EU-Bürger, die für kurzfristige Besuche im Schengen-Raum müssen vor ihrer Reise über ETIAS eine Befreiung von der Visumpflicht beantragen , andernfalls wird ihnen die Einreise in die EU verweigert.
Der Besitz eines ETIAS garantiert keine Einreise in die EU.
- Kosten : 20 EUR
- Bewerbungen : Müssen online oder über die mobile App ausgefüllt werden.
- Genehmigungszeitraum : Die meisten ETIAS-Genehmigungen werden innerhalb weniger Minuten erteilt, es kann jedoch bis zu 96 Stunden dauern. Sie sollten den Antrag rechtzeitig stellen, da zusätzliche Prüfungen erforderlich sein können.
- Gültigkeit : Drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses des Reisenden, je nachdem, was zuerst eintritt. Der Reisepass kann während seiner Gültigkeit für mehrere Reisen verwendet werden.
Weitere Informationen zum ETIAS finden Sie auf der Website der EU:
- Was Sie für die Beantragung benötigen .
- Wer sollte sich bewerben?
- Häufig gestellte Fragen zu ETIAS .
Hinweis : Perk kann das ETIAS nicht in Ihrem Namen beantragen oder bezahlen. Sie müssen diesen Vorgang selbst abschließen.
Ausnahmen
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Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die Begünstigte des Austrittsabkommens sind, dürfen sich im Hoheitsgebiet ihres EU-Gastlandes aufhalten und ohne ETIAS-Genehmigung in andere EU-Länder reisen, sofern sie über Dokumente verfügen, die ihren Status belegen. Weitere Informationen finden Sie im Webseite für britische Staatsangehörige in der EU .
- Einige Familienangehörige von EU-Bürgern sind von der ETIAS-Genehmigung befreit, sofern sie über die entsprechenden Aufenthaltsdokumente verfügen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Wer sollte ETIAS beantragen? .